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	<title>Steuerberater - Steuerberatung - Berlin - Kreuzberg / Friedrichshain | Carola Schumacher</title>
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	<description>Ihr Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaft in Berlin Kreuzberg / Friedrichshain f&#252;r Steuerberatung, Buchhaltung, Bilanzierung, Lohnsteuererkl&#228;rung und Umsatzsteuererkl&#228;rung.</description>
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		<title>Steuerberater - Steuerberatung - Berlin - Kreuzberg / Friedrichshain | Carola Schumacher</title>
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		<title>Splittingtarif bei eingetragener Lebenspartnerschaft</title>
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		<dc:date>2012-03-02T15:47:28Z</dc:date>
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		<dc:creator>Carola</dc:creator>



		<description>Mit Beschluss vom 12.9.2011 (Az.: 3 V 2820/11) und vom 2. Dezember 2011 (Az.: 3 V 3699/11) hat der 3. Senat in Abweichung zur bisherigen Rechtsprechung im Wege der Aussetzung der Vollziehung den eingetragenen Lebenspartnern den Lohnsteuerabzug nach der Steuerklassenkombination III/V gew&#228;hrt. Gegen den Beschluss des 3. Senats vom 2. Dezember 2011 hat die Finanzverwaltung Beschwerde zum BFH eingelegt (Az. des BFH: III B (...)

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&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/-Aktuelles-" rel="directory"&gt;3. Aktuelles&lt;/a&gt;


		</description>


 <content:encoded>&lt;div class='rss_texte'&gt;&lt;p&gt;Mit Beschluss vom 12.9.2011 (Az.: 3 V 2820/11) und vom 2. Dezember 2011 (Az.: 3 V 3699/11) hat der 3. Senat in Abweichung zur bisherigen Rechtsprechung im Wege der Aussetzung der Vollziehung den eingetragenen Lebenspartnern den Lohnsteuerabzug nach der Steuerklassenkombination III/V gew&#228;hrt.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Gegen den Beschluss des 3. Senats vom 2. Dezember 2011 hat die Finanzverwaltung Beschwerde zum BFH eingelegt (Az. des BFH: III B 4/12).&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;
		
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	</item>
<item xml:lang="de">
		<title>Kosten f&#252;r ein h&#228;usliches Arbeitszimmer</title>
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		<dc:date>2011-02-17T12:29:43Z</dc:date>
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		<dc:creator>Carola Schumacher - Steuerberaterin</dc:creator>


		<dc:subject>Einkommensteuer</dc:subject>
		<dc:subject>Finanzamt</dc:subject>
		<dc:subject>Steuerberatung</dc:subject>
		<dc:subject>Steuererkl&#228;rung</dc:subject>
		<dc:subject>Steuertipps</dc:subject>
		<dc:subject>Steuertricks</dc:subject>
		<dc:subject>Gesetzes&#228;nderung</dc:subject>
		<dc:subject>Kreuzberg</dc:subject>
		<dc:subject>Beratung</dc:subject>
		<dc:subject>Leistungen</dc:subject>
		<dc:subject>&#196;nderung</dc:subject>

		<description>Wer f&#252;r seine betriebliche oder berufliche T&#228;tigkeit ein h&#228;usliches Arbeitszimmer nutzt, kann die Aufwendungen hierf&#252;r wieder bis zur H&#246;he von 1.250 Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen, wenn ihm f&#252;r diese T&#228;tigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verf&#252;gung steht. Diese Regelung gilt r&#252;ckwirkend ab dem Veranlagerungszeitraum 2007.

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&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/+-Einkommensteuer-+" rel="tag"&gt;Einkommensteuer&lt;/a&gt;, 
&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/+-Finanzamt-+" rel="tag"&gt;Finanzamt&lt;/a&gt;, 
&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/+-Steuerberatung,57-+" rel="tag"&gt;Steuerberatung&lt;/a&gt;, 
&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/+-Steuererklarung-+" rel="tag"&gt;Steuererkl&#228;rung&lt;/a&gt;, 
&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/+-Steuertipps-+" rel="tag"&gt;Steuertipps&lt;/a&gt;, 
&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/+-Steuertricks-+" rel="tag"&gt;Steuertricks&lt;/a&gt;, 
&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/+-Gesetzesanderung-+" rel="tag"&gt;Gesetzes&#228;nderung&lt;/a&gt;, 
&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/+-Kreuzberg-+" rel="tag"&gt;Kreuzberg&lt;/a&gt;, 
&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/+-Beratung-+" rel="tag"&gt;Beratung&lt;/a&gt;, 
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&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/+-Anderung-+" rel="tag"&gt;&#196;nderung&lt;/a&gt;

		</description>


 <content:encoded>&lt;div class='rss_texte'&gt;&lt;p&gt;Wer f&#252;r seine betriebliche oder berufliche T&#228;tigkeit ein h&#228;usliches Arbeitszimmer nutzt, kann die Aufwendungen hierf&#252;r wieder bis zur H&#246;he von 1.250 Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen, wenn ihm f&#252;r diese T&#228;tigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verf&#252;gung steht.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Diese Regelung gilt r&#252;ckwirkend ab dem Veranlagerungszeitraum 2007.&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;
		
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	</item>
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		<title>Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen</title>
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		<dc:date>2011-02-10T13:29:00Z</dc:date>
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		<dc:creator>Carola Schumacher - Steuerberaterin</dc:creator>



		<description>Nach &#167; 35a Abs. 3 EStG wird f&#252;r die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen f&#252;r Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsma&#223;nahmen auf Antrag eine Steuererm&#228;&#223;igung in H&#246;he von 20 % der Aufwendungen, h&#246;chstens 1.200 EUR gew&#228;hrt. Beg&#252;nstigt sind ausschlie&#223;lich die Arbeitskosten. Zur Vermeidung von Doppelf&#246;rderungen, werden haushaltsnahe Dienstleistungen nach &#167; 35a Abs. 3 EStG nur noch beg&#252;nstigt, wenn diese nicht bereits &#246;ffentlich gef&#246;rdert werden. Sofern bereits eine &#246;ffentliche F&#246;rderung f&#252;r (...)

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		</description>


 <content:encoded>&lt;div class='rss_texte'&gt;&lt;p&gt;Nach &#167; 35a Abs. 3 EStG wird f&#252;r die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen f&#252;r Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsma&#223;nahmen auf Antrag eine Steuererm&#228;&#223;igung in H&#246;he von 20 % der Aufwendungen, h&#246;chstens 1.200 EUR gew&#228;hrt.
Beg&#252;nstigt sind ausschlie&#223;lich die Arbeitskosten.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Zur Vermeidung von Doppelf&#246;rderungen, werden haushaltsnahe Dienstleistungen nach &#167; 35a Abs. 3 EStG nur noch beg&#252;nstigt, wenn diese nicht bereits &#246;ffentlich gef&#246;rdert werden. Sofern bereits eine &#246;ffentliche F&#246;rderung f&#252;r eine Dienstleistung in Anspruch genommen wurde, ist die Dienstleistung von der Steuererm&#228;&#223;igung ausgeschlossen.&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;
		
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	</item>
<item xml:lang="de">
		<title>Papier-Lohnsteuerkarte wird durch Elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt</title>
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		<dc:date>2011-01-31T13:30:00Z</dc:date>
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		<dc:language>de</dc:language>
		<dc:creator>Carola Schumacher - Steuerberaterin</dc:creator>



		<description>Die Papier-Lohnsteuerkarte hat ausgedient und wird von der elektronischen Lohnsteuerkarte ersetzt. Ein Versand durch die Stadt oder Gemeinde erfolgt f&#252;r 2011 nicht mehr. Die auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Besteuerungsgrundlagen wie z.B. Familienstand und Kinderzahl werden von der Finanzverwaltung k&#252;nftig zentral und einheitlich in einer bundesweiten Datenbank verwaltet und automatisiert gepflegt. Der Arbeitgeber kann ab dem Kalenderjahr 2012 die elektronische Lohnsteuerkarte abrufen (...)

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		</description>


 <content:encoded>&lt;div class='rss_texte'&gt;&lt;p&gt;Die Papier-Lohnsteuerkarte hat ausgedient und wird von der elektronischen Lohnsteuerkarte ersetzt. Ein Versand durch die Stadt oder Gemeinde erfolgt f&#252;r 2011 nicht mehr.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Die auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Besteuerungsgrundlagen wie z.B. Familienstand und Kinderzahl werden von der Finanzverwaltung k&#252;nftig zentral und einheitlich in einer bundesweiten Datenbank verwaltet und automatisiert gepflegt. Der Arbeitgeber kann ab dem Kalenderjahr 2012 die elektronische Lohnsteuerkarte abrufen und so den jeweils zutreffenden Lohnsteuerabzug vornehmen, sofern er seine entsprechende Berechtigung nachweist.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Die Lohnsteuerkarte 2010 beh&#228;lt Ihre G&#252;ltigkeit auch f&#252;r das Kalenderjahr 2011. Dies gilt auch f&#252;r s&#228;mtliche, auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibetr&#228;ge z. B. f&#252;r Kinder und Werbungskosten.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Sofern f&#252;r 2011 &#196;nderungen auf der Lohnsteuerkarte vorgenommen werden m&#252;ssen oder wer erstmalig in 2011 eine Lohnsteuerkarte ben&#246;tigt, muss sich an das f&#252;r ihn zust&#228;ndige Finanzamt wenden. Dort werden die &#196;nderungen eingetragen und Ersatzbescheinigungen anstelle einer Lohnsteuerkarte ausgestellt.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die im Kalenderjahr 2011 ihren Arbeitgeber wechseln, legen die vom bisherigen Arbeitgeber ausgeh&#228;ndigte Lohnsteuerkarte 2010 oder die Ersatzbescheinigung dem neuen Arbeitgeber vor.&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;
		
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	</item>
<item xml:lang="de">
		<title>Neue Daten&#252;bermittlungsverfahren bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab Januar 2011</title>
		<link>http://stb-carola-schumacher.de/Neue-Datenubermittlungsverfahren</link>
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		<dc:date>2011-01-07T14:46:00Z</dc:date>
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		<dc:language>de</dc:language>
		<dc:creator>Carola Schumacher - Steuerberaterin</dc:creator>



		<description>&#196;hnlich wie beim Jahreswechsel 2009/2010 mit der Einf&#252;hrung von ELENA steht auch das Jahr 2011 ganz im Zeichen der Digitalisierung: Immer mehr Daten werden in digitaler Form erhoben, gleichzeitig steigt der Anspruch an die Datenqualit&#228;t. Hier reihen sich das Aufwendungsausgleichsgesetz und das Zahlstellen-Meldeverfahren ein. Nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) m&#252;ssen ab dem 01.01.2011 die Erstattungsantr&#228;ge f&#252;r Arbeitgeberaufwendungen im Rahmen der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und (...)

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		</description>


 <content:encoded>&lt;div class='rss_texte'&gt;&lt;p&gt;&#196;hnlich wie beim Jahreswechsel 2009/2010 mit der Einf&#252;hrung von ELENA steht auch das Jahr 2011 ganz im Zeichen der Digitalisierung: Immer mehr Daten werden in digitaler Form erhoben, gleichzeitig steigt der Anspruch an die Datenqualit&#228;t. Hier reihen sich das Aufwendungsausgleichsgesetz und das Zahlstellen-Meldeverfahren ein.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) m&#252;ssen ab dem 01.01.2011 die Erstattungsantr&#228;ge f&#252;r Arbeitgeberaufwendungen im Rahmen der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Besch&#228;ftigungsverbot sowie der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld elektronisch &#252;bermittelt werden. Im Gegenzug entfallen die Papierantr&#228;ge. Die Erstattungsantr&#228;ge werden mit der Lohnabrechnung erstellt und anschlie&#223;end an die Krankenkassen &#252;bermittelt.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Die meisten Krankenkassen bieten bei Krankheit abh&#228;ngig von den Umlages&#228;tzen verschiedene Erstattungss&#228;tze (in der Regel zwischen 40 und 80 Prozent) an, die mit Beginn eines neuen Jahres gewechselt werden k&#246;nnen.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Ein neues Verfahren zur Meldung von Betriebsrentnern (KVdR = Krankenversicherung der Rentner) tritt ebenfalls zum 01.01.2011 in Kraft. Arbeitgeber, die Versorgungsbez&#252;ge an Betriebsrentner zahlen, sind dann zur Daten&#252;bermittlung der Meldungen f&#252;r Zahlstellen an die Krankenkassen verpflichtet.&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;
		
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	</item>
<item xml:lang="de">
		<title>Insolvenzgeldumlage f&#252;r das Jahr 2011 auf 0,00 % festgesetzt</title>
		<link>http://stb-carola-schumacher.de/Anstieg-der-Insolvenzgeldumlage-ab</link>
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		<dc:date>2011-01-07T13:47:42Z</dc:date>
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		<dc:language>de</dc:language>
		<dc:creator>Carola Schumacher - Steuerberaterin</dc:creator>


		<dc:subject>Bundesknappschaft</dc:subject>
		<dc:subject>Insolvenzgeld</dc:subject>
		<dc:subject>Insolvenzgeldumlage</dc:subject>
		<dc:subject>Umlagepflicht</dc:subject>
		<dc:subject>Sozialversicherung</dc:subject>
		<dc:subject>Unfallversicherung</dc:subject>
		<dc:subject>Finanzkrise</dc:subject>
		<dc:subject>Bundesagentur f&#252;r Arbeit</dc:subject>

		<description>Seit der Reform der gesetzlichen Unfallversicherung, mussten Unternehmen seit dem 1. Januar 2009 0,1 % der Bruttol&#246;hne ihrer Besch&#228;ftigten als Insolvenzgeldumlage in den Topf der Bundesagentur f&#252;r Arbeit einzahlen. Aufgrund der starken Zunahme von Firmenpleiten in der Wirtschafts- und Finanzkrise, hatte die Bundesregierung nachfolgend beschlossen, die Insolvenzgeldumlage ab dem 01.01.2010 auf 0,41 % zu erh&#246;hen. Die Insolvenzgeldumlage (U3) war monatlich mit den (...)

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&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/+-Bundesknappschaft-+" rel="tag"&gt;Bundesknappschaft&lt;/a&gt;, 
&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/+-Insolvenzgeld-+" rel="tag"&gt;Insolvenzgeld&lt;/a&gt;, 
&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/+-Insolvenzgeldumlage-+" rel="tag"&gt;Insolvenzgeldumlage&lt;/a&gt;, 
&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/+-Umlagepflicht-+" rel="tag"&gt;Umlagepflicht&lt;/a&gt;, 
&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/+-Sozialversicherung-+" rel="tag"&gt;Sozialversicherung&lt;/a&gt;, 
&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/+-Unfallversicherung-+" rel="tag"&gt;Unfallversicherung&lt;/a&gt;, 
&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/+-Finanzkrise-+" rel="tag"&gt;Finanzkrise&lt;/a&gt;, 
&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/+-Bundesagentur-fur-Arbeit-+" rel="tag"&gt;Bundesagentur f&#252;r Arbeit&lt;/a&gt;

		</description>


 <content:encoded>&lt;div class='rss_texte'&gt;&lt;p&gt;Seit der Reform der gesetzlichen Unfallversicherung, mussten Unternehmen seit dem 1. Januar 2009 0,1 % der Bruttol&#246;hne ihrer Besch&#228;ftigten als Insolvenzgeldumlage in den Topf der Bundesagentur f&#252;r Arbeit einzahlen.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Aufgrund der starken Zunahme von Firmenpleiten in der Wirtschafts- und Finanzkrise, hatte die Bundesregierung nachfolgend beschlossen, die Insolvenzgeldumlage ab dem 01.01.2010 auf 0,41 % zu erh&#246;hen.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Die Insolvenzgeldumlage (U3) war monatlich mit den Gesamtsozialversicherungsbeitr&#228;gen an die Krankenkassen abzuf&#252;hren. Die Krankenkassen haben die Umlagegelder danach unmittelbar an die Bundesagentur f&#252;r Arbeit weitergeleitet.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Da die Firmenpleiten im Kalenderjahr 2010 deutlich zur&#252;ckgegangen sind, wurde die Insolvenzgeldumlage f&#252;r das Kalenderjahr 2011 auf 0,00 % festgesetzt.&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;
		
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	</item>
<item xml:lang="de">
		<title>Abgabefristen und Zahlungstermine</title>
		<link>http://stb-carola-schumacher.de/Abgabefristen-und-Zahlungstermine</link>
		<guid isPermaLink="true">http://stb-carola-schumacher.de/Abgabefristen-und-Zahlungstermine</guid>
		<dc:date>2011-01-06T09:00:00Z</dc:date>
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		<dc:language>de</dc:language>
		<dc:creator>Carola</dc:creator>



		<description>Eine &#220;bersicht aller Zahlungstermine 2011 steht Ihnen unter Downloads zur Verf&#252;gung. Abgabefrist f&#252;r Steuererkl&#228;rungen Die gesetzliche Abgabefrist f&#252;r Steuererkl&#228;rungen endet grunds&#228;tzlich mit dem 31. Mai des Folgejahres, d. h. f&#252;r das Jahr 2010 sind die Steuererkl&#228;rungen bis zum 31. Mai 2011 beim Finanzamt einzureichen. Wenn die Steuererkl&#228;rungen durch einen Steuerberater erstellt werden, verl&#228;ngert sich die Frist bis zum 31. Dezember 2011. In begr&#252;ndeten Einzelf&#228;llen kann die Frist auch bis zum (...)

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&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/-Aktuelles-" rel="directory"&gt;3. Aktuelles&lt;/a&gt;


		</description>


 <content:encoded>&lt;div class='rss_texte'&gt;&lt;p&gt;Eine &#220;bersicht aller Zahlungstermine 2011 steht Ihnen unter Downloads zur Verf&#252;gung.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;strong&gt;Abgabefrist f&#252;r Steuererkl&#228;rungen&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Die gesetzliche Abgabefrist f&#252;r Steuererkl&#228;rungen endet grunds&#228;tzlich mit dem 31. Mai des Folgejahres, d. h. f&#252;r das Jahr 2010 sind die Steuererkl&#228;rungen bis zum 31. Mai 2011 beim Finanzamt einzureichen.
Wenn die Steuererkl&#228;rungen durch einen Steuerberater erstellt werden, verl&#228;ngert sich die Frist bis zum 31. Dezember 2011. In begr&#252;ndeten Einzelf&#228;llen kann die Frist auch bis zum 28. Februar des &#252;bern&#228;chsten Jahres (2012) verl&#228;ngert werden.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;strong&gt;Umsatzsteuer&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind jeweils bis zum 10. des nachfolgenden Monats (auf elektronischem Weg)abzugeben und bis dahin auch zu entrichten.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;F&#228;llt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der n&#228;chste Werktag der der Stichtag. Bei einer S&#228;umnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine S&#228;umniszuschl&#228;ge erhoben. Eine &#220;berweisung muss so fr&#252;hzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der F&#228;lligkeit erfolgt.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Bei Zahlung durch Scheck ist seit dem 01.01.2007 zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugserm&#228;chtigung erteilt werden&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;strong&gt;Dauerfristverl&#228;ngerung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Die Fristen zur Abgabe der Voranmeldungen k&#246;nnen auf Antrag des Unternehmers um einen Monat verl&#228;ngert werden.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Dementsprechend verl&#228;ngert sich auch die Zahlungsfrist. Bei Unternehmern, die zur monatlichen Voranmeldung verpflichtet sind, wird dem Antrag auf Dauerfristverl&#228;ngerung nur stattgegeben, wenn sie jedes Jahr bis zum 10.2. eine Sondervorauszahlung in H&#246;he von 1/11 der Vorauszahlungen f&#252;r das vorangegangene Kalenderjahr anmelden und entrichten. Die Sondervorauszahlung wird &#252;blicherweise bei der Umsatzsteuervorauszahlung f&#252;r den Dezember angerechnet.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;strong&gt;Lohnsteuer&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Jeder Arbeitgeber muss f&#252;r jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum eine Lohnsteuer-Anmeldung abgeben, und zwar bis zum 10. des nachfolgenden Monats (auf elektronischem Weg). Bis zu diesem Termin ist die Lohnsteuer auch an das Finanzamt abzuf&#252;hren.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;F&#228;llt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der n&#228;chste Werktag der der Stichtag. Bei einer S&#228;umnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine S&#228;umniszuschl&#228;ge erhoben. Eine &#220;berweisung muss so fr&#252;hzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der F&#228;lligkeit erfolgt.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Bei Zahlung durch Scheck ist seit dem 01.01.2007 zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugserm&#228;chtigung erteilt werden.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Anmeldungszeitraum ist jeder Kalendermonat, wenn die Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 4.000 Euro betragen hat. Hat die Lohnsteuer f&#252;r das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 4.000 Euro, aber mehr als 1.000 Euro betragen, ist das Kalendervierteljahr der Anmeldungszeitraum. Die Lohnsteuer-Anmeldungen sind dann bis zum 10.1., 10.4., 10.7. und 10.10. abzugeben. Hat die Lohnsteuer f&#252;r das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 Euro betragen, ist das Kalenderjahr der Anmeldungszeitraum. Abgabetermin ist dann der 10.1.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Bei der Lohnsteuer gibt es keine M&#246;glichkeit einer Dauerfristverl&#228;ngerung.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;strong&gt;Sozialversicherungsbeitr&#228;ge&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Seit 2006 sind die F&#228;lligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeitr&#228;ge einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen werden. Um S&#228;umniszuschl&#228;ge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Ab 1. Januar 2008 gilt bei allen Krankenkassen ein einheitlicher Abgabetermin f&#252;r die Beitragsnachweise. Diese m&#252;ssen dann bis sp&#228;testens f&#252;nf Arbeitstage vor F&#228;lligkeit (d. h. am 21.02.2011 bei F&#228;lligkeit zum 24.02.2011) an die jeweilige Einzugsstelle &#252;bermittelt werden.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;strong&gt;Einkommensteuer&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Kirchensteuer sind viertelj&#228;hrlich zu leisten bis zum 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;strong&gt;K&#246;rperschaftsteuer&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Auch Vorauszahlungen auf die K&#246;rperschaftsteuer sind viertelj&#228;hrlich bis zum 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. zu leisten.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;strong&gt;Gewerbesteuer&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;F&#252;r Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer gelten andere Zahlungstermine. Diese sind ebenfalls viertelj&#228;hrlich bis zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.). zu entrichten.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;strong&gt;Grundsteuer&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Vorauszahlungen auf die Grundsteuer sind ebenfalls viertelj&#228;hrlich bis zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.) zu entrichten.&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;
		
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	</item>
<item xml:lang="de">
		<title>Bundesfinanzministerium warnt ausdr&#252;cklich vor Betrugs-E-Mails</title>
		<link>http://stb-carola-schumacher.de/Bundesfinanzministerium-warnt</link>
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		<dc:creator>Carola Schumacher - Steuerberaterin</dc:creator>



		<description>In den letzten Tagen sind unter dem Absender DIENST@bundesfinanzministerium.de E-Mails an B&#252;rger versandt worden, die die Mitteilung enthalten, dass sie eine Steuererstattung zu beanspruchen h&#228;tten. Die Betroffenen werden in betr&#252;gerischer Absicht gebeten, in einem mit der E-Mail versandten Formular ihre Kreditkartendaten anzugeben und dieses zur&#252;ckzusenden. Das Bundesfinanzministerium weist ausdr&#252;cklich darauf hin, dass diese Absender weder die zust&#228;ndigen Steuerverwaltungen der L&#228;nder noch das (...)

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		</description>


 <content:encoded>&lt;div class='rss_texte'&gt;&lt;p&gt;In den letzten Tagen sind unter dem Absender &lt;strong&gt;DIENST@bundesfinanzministerium.de&lt;/strong&gt; E-Mails an B&#252;rger versandt worden, die die Mitteilung enthalten, dass sie eine Steuererstattung zu beanspruchen h&#228;tten. Die Betroffenen werden in betr&#252;gerischer Absicht gebeten, in einem mit der E-Mail versandten Formular ihre Kreditkartendaten anzugeben und dieses zur&#252;ckzusenden.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Das Bundesfinanzministerium weist ausdr&#252;cklich darauf hin, dass diese Absender weder die zust&#228;ndigen Steuerverwaltungen der L&#228;nder noch das Bundesfinanzministerium sind.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Mit der sogenannten Spam-E-Mail wird hier offensichtlich versucht, in betr&#252;gerischer Weise Kreditkartendaten von B&#252;rgern auszusp&#228;hen um diese illegal zu verwenden.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Betroffenen B&#252;rgern r&#228;t das Bundesfinanzministerium nachdr&#252;cklich,&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;img src=&quot;http://stb-carola-schumacher.de/local/cache-vignettes/L8xH11/puce-32883.gif&quot; width='8' height='11' alt=&quot;-&quot; style='height:11px;width:8px;' /&gt; die E-Mail zu ignorieren
&lt;br /&gt;&lt;img src=&quot;http://stb-carola-schumacher.de/local/cache-vignettes/L8xH11/puce-32883.gif&quot; width='8' height='11' alt=&quot;-&quot; style='height:11px;width:8px;' /&gt; das beigef&#252;gte Formular keinesfalls auszuf&#252;llen und &lt;br /&gt;&lt;img src=&quot;http://stb-carola-schumacher.de/local/cache-vignettes/L8xH11/puce-32883.gif&quot; width='8' height='11' alt=&quot;-&quot; style='height:11px;width:8px;' /&gt; auf die E-Mail nicht zu antworten.&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;
		
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	</item>
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		<title>Umsatzsteuerfreie Leistungen durch Musiker</title>
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		<dc:date>2010-05-03T08:32:09Z</dc:date>
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		<dc:creator>Carola Schumacher - Steuerberaterin</dc:creator>



		<description>Mit Urteil vom 18.02.2010 V R 28/08 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass nicht nur die Leistungen der Orchester, die von &#246;ffentlich-rechtlichen Tr&#228;gern unterhalten werden, sondern auch einzelne Musiker, die als Unternehmer selbst&#228;ndig t&#228;tig sind, umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen, wenn die zust&#228;ndige Landesbeh&#246;rde bescheinigt, dass diese die gleichen kulturellen Aufgaben wie ein Orchester einer &#246;ffentlich-rechtlichen K&#246;rperschaft erf&#252;llen. Dies beruht ma&#223;geblich auf einem Urteil des (...)

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 <content:encoded>&lt;div class='rss_texte'&gt;&lt;p&gt;Mit Urteil vom 18.02.2010 V R 28/08 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass nicht nur die Leistungen der Orchester, die von &#246;ffentlich-rechtlichen Tr&#228;gern unterhalten werden, sondern auch einzelne Musiker, die als Unternehmer selbst&#228;ndig t&#228;tig sind, umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen, wenn die zust&#228;ndige Landesbeh&#246;rde bescheinigt, dass diese die gleichen kulturellen Aufgaben wie ein Orchester einer &#246;ffentlich-rechtlichen K&#246;rperschaft erf&#252;llen.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Dies beruht ma&#223;geblich auf einem Urteil des Gerichtshofs der Europ&#228;ischen Union aus dem Jahr 2003. Aufgrund dessen wird nun eine fr&#252;here Rechtsprechung des BFH, die von der Steuerpflicht der durch den einzelnen Musiker erbrachten Leistungen ausgegangen ist, gegenstandslos.&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;
		
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	</item>
<item xml:lang="de">
		<title>Arbeitszimmer: Antr&#228;gen auf Aussetzung der Vollziehung ist stattzugeben</title>
		<link>http://stb-carola-schumacher.de/Arbeitszimmer-Antragen-auf</link>
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		<dc:date>2009-11-16T11:06:16Z</dc:date>
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		<dc:language>de</dc:language>
		<dc:creator>Carola Schumacher - Steuerberaterin, Carola Schumacher - Steuerberaterin</dc:creator>


		<dc:subject>Einkommensteuer</dc:subject>
		<dc:subject>Einkommensteuererkl&#228;rung</dc:subject>
		<dc:subject>Einspruch</dc:subject>
		<dc:subject>Steuertipps</dc:subject>
		<dc:subject>Arbeitszimmer</dc:subject>

		<description>Das Bundesfinanzministerium hat die Finanz&#228;mter nunmehr angewiesen, Antr&#228;gen auf Aussetzung der Vollziehung stattzugeben, in denen ab dem Veranlagungszeitraum 2007 Aufwendungen f&#252;r ein h&#228;usliches Arbeitszimmer bis zu 1.250 EUR geltend gemacht werden. Diese Anweisung entspricht der Rechtslage bis 2006 und gilt sofern die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers &#252;ber 50 Prozent der gesamten betrieblichen und beruflichen T&#228;tigkeit betr&#228;gt oder f&#252;r die betriebliche oder (...)

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&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/-Aktuelles-" rel="directory"&gt;3. Aktuelles&lt;/a&gt;

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&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/+-Einspruch-+" rel="tag"&gt;Einspruch&lt;/a&gt;, 
&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/+-Steuertipps-+" rel="tag"&gt;Steuertipps&lt;/a&gt;, 
&lt;a href="http://stb-carola-schumacher.de/+-Arbeitszimmer-+" rel="tag"&gt;Arbeitszimmer&lt;/a&gt;

		</description>


 <content:encoded>&lt;div class='rss_texte'&gt;&lt;p&gt;Das Bundesfinanzministerium hat die Finanz&#228;mter nunmehr angewiesen, Antr&#228;gen auf Aussetzung der Vollziehung stattzugeben, in denen ab dem Veranlagungszeitraum 2007 Aufwendungen f&#252;r ein h&#228;usliches Arbeitszimmer bis zu 1.250 EUR geltend gemacht werden.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Diese Anweisung entspricht der Rechtslage bis 2006 und gilt sofern&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;img src=&quot;http://stb-carola-schumacher.de/local/cache-vignettes/L8xH11/puce-32883.gif&quot; width='8' height='11' alt=&quot;-&quot; style='height:11px;width:8px;' /&gt; die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers &#252;ber 50 Prozent der gesamten betrieblichen und beruflichen T&#228;tigkeit betr&#228;gt oder&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;img src=&quot;http://stb-carola-schumacher.de/local/cache-vignettes/L8xH11/puce-32883.gif&quot; width='8' height='11' alt=&quot;-&quot; style='height:11px;width:8px;' /&gt; f&#252;r die betriebliche oder berufliche T&#228;tigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verf&#252;gung steht,&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Antr&#228;gen auf Aussetzung der Vollziehung ist nunmehr stattzugeben, wenn sich ein Rechtsbehelfsverfahren gegen&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;img src=&quot;http://stb-carola-schumacher.de/local/cache-vignettes/L8xH11/puce-32883.gif&quot; width='8' height='11' alt=&quot;-&quot; style='height:11px;width:8px;' /&gt; die Ablehnung eines Antrags auf Lohnsteuererm&#228;&#223;igung f&#252;r die Jahre ab 2009,&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;img src=&quot;http://stb-carola-schumacher.de/local/cache-vignettes/L8xH11/puce-32883.gif&quot; width='8' height='11' alt=&quot;-&quot; style='height:11px;width:8px;' /&gt; die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen f&#252;r die Veranlagungszeitr&#228;ume ab 2009 oder&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;img src=&quot;http://stb-carola-schumacher.de/local/cache-vignettes/L8xH11/puce-32883.gif&quot; width='8' height='11' alt=&quot;-&quot; style='height:11px;width:8px;' /&gt; Einkommensteuerbescheide ab 2007&lt;/p&gt; &lt;p&gt;richtet.&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;
		
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	</item>



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